Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Website www.immobilien.nwzonline.de“ zugänglichen der Services

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit

1) NWZ-Immo.de ist ein Immobilienportal der Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Peterstraße 28-34, 26121 Oldenburg (nachfolgend NWZ). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die auftragsbezogene Veröffentlichung von Immobilienanzeigen oder Unternehmenspräsentationen auf NWZ-Immo.de durch die NWZ im Rahmen der angebotenen Produkte.

2) Die NWZ erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

3) Dem Vertragsschluss liegen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gültige Preisliste, die redaktionellen Richtlinien und die Datenschutzerklärung zu Grunde (abrufbar unter http://immoanzeige.nwzonline.de/datenschutz/)

4) Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die NWZ diesen schriftlich zugestimmt hat.

5) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen der NWZ und dem Auftraggeber.

 

§ 2 Vertragsschluss und -beendigung

1) Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Annahme eines vom Auftraggeber online über das Portal oder durch Annahme eines per Email, Fax, Post oder fernmündlich vom Auftraggeber erstellten Angebots. Das vom Auftraggeber abgegebene Angebot gilt bis zu einer Annahmeerklärung, längstens jedoch für fünf Arbeitstage. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

2) Die NWZ nimmt das Vertragsangebot durch die Livestellung der Anzeige auf NWZ-Immo.de, spätestens durch Buchungsbestätigung, an, ohne dass es gem. § 151 BGB einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.

3) Der NWZ steht auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht zu, wenn festgestellt wird, dass das vereinbarte Produkt nicht mit den bestehenden technischen Mitteln realisiert werden kann. In diesem Fall sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die gezogenen Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 346 BGB) herauszugeben.

 

§ 3 Entgelte

1) Für die Leistungen und Produkte auf NWZ-Immo.de entstehen Kosten auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die bei Buchung des Produktes jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und Livestellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer elektronischen Rechnung das vereinbarte Werbebudget einzuzahlen.

 

§ 4 Haftung

1) Der Auftraggeber haftet selbst für seine Immobilienanzeigen, Werbetexte und sonstigen Inhalte.

2) Soweit die NWZ durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, die NWZ von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird die NWZ von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist die NWZ berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.

3) Die NWZ ist nicht verpflichtet Anzeigen der Auftraggeber auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

4) Die NWZ haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der NWZ für NWZ-Immo.de beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die NWZ nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 5 Gewährleistung

1) Die NWZ ist bemüht, seine Dienste auf NWZ-Immo.de mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu betreiben und eine mindestens 98,5%ige Verfügbarkeit der Grundfunktionen im Jahr zu gewährleisten. Soweit eine auf NWZ-Immo.de von der NWZ zu vertretende längere Ausfallzeit entsteht, kann der Auftraggeber verlangen, dass die NWZ Nacherfüllung leistet.

2) Nacherfüllung erfolgt durch Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum in dem Leistung mangelbehaftet war.

3) Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der Leistungen auf NWZ-Immo.de von der NWZ zu überwachen und Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.

 

§ 6 Urheberrecht und Verwertung von Inhalten

1) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken auf NWZ-Immo.de sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte auf NWZ-Immo.de von der NWZ können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung außerhalb des Portals www.NWZ-Immo.de bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von der NWZ, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten, die von der NWZ für NWZ-Immo.de überarbeitet wurden.

2) Der NWZ obliegt die Berechtigung, Immobilienanzeigen auch anderweitig, insbesondere in Printmedien oder anderen Internetportalen zu verbreiten, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Hierin besteht allerdings keine Verpflichtung. Der Auftraggeber kann gemäß einer Mitteilung anhand der AGB eine Veröffentlichung seiner Immobilienanzeigen ausschließlich auf NWZ-Immo.de durch die NWZ oder deren Partnerportale wünschen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Immobilienanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind.

3) Der Auftraggeber räumt der NWZ eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.

4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internetseiten auf NWZ-Immo.de von der NWZ veröffentlichten Immobilienanzeigen auch durch andere Internetanbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Die NWZ wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die NWZ herleiten.

 

§ 7 Datenschutz

1) Die NWZ ist verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.

2) Die NWZ ist berechtigt, anonymisierte Auftrags- und Kundendaten für Auswertungs- und Marketingzwecke zu analysieren und zu veröffentlichen.

3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die NWZ seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

 

§ 8 Vertragsübertragung, Abtretungen und Aufrechnungen

1) Die NWZ ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder Ansprüche hieraus an ein verbundenes Unternehmen oder, wenn gleichzeitig der Betrieb des Portals übergeht, an einen Dritten zu übertragen.

2) Die NWZ wird den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat die NWZ ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Schweigt der Auftraggeber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt. Die NWZ wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Oldenburg/Oldenburg vereinbart.

2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.

Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.